Rechtsprechung
FG Hamburg, 23.09.2005 - III 71/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 41; UStG § 14 § 15; FGO § 69 Abs. 2, 3
Kein Vorsteuerabzug aus Auto-Graumarkteinkauf mit Rechnungsaussteller-Scheinsitz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Vorsteuerabzug aus Auto-Graumarkteinkauf mit Rechnungsaussteller-Scheinsitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durch Zwischenschaltung eines anderen Einkäufers zur Umgehung der Vertriebsbindung markengebundener Vertragshändler abgeschlossene Geschäfte als Scheingeschäfte; Berechtigung zum Vorsteuerabzug
- FG Hamburg (Leitsatz)
Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug aus Auto-Graumarkteinkauf mit Rechnungsaussteller-Scheinsitz
Wird zitiert von ... (3)
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 241/13
Abgabenordnung, Umsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für …
bbb) Darüber hinaus ist der Vorsteuerabzug auch deshalb zu versagen, weil der in den Rechnungen angegebene Sitz des jeweils leistenden Unternehmens bei der Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich nicht bestanden hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622, Beschluss des FG Hamburg vom 23.09.2005 III 71/05, EFG 2006, 149). - FG Hamburg, 16.07.2014 - 3 K 240/13
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Vorsteuerabzug aus …
(3) Darüber hinaus ist der Vorsteuerabzug auch deshalb zu versagen, weil der in den Rechnungen angegebene Sitz des jeweils leistenden Unternehmens bei der Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich nicht bestanden hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315; BFH-Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622, Beschluss des FG Hamburg vom 23.09.2005 III 71/05, EFG 2006, 149). - FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10
Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben
Mit Bescheid vom 20. Oktober 2009 gewährte das FA die teilweise Aussetzung der Haftungsschuld und zwar entsprechend dem Beschluss des FG Hamburg vom 23. September 2005 (III 71/05; FG-A 3 V 191/05 Anlagenband) betreffend die Kfz-Einkäufe bei der Firma AJ (oben II 1) in Höhe von 196.521,84 EUR abzüglich dreier Einkäufe (Kreditoren-Nr. 020124, 020243, 020244), hinsichtlich derer der AdV-Antrag zurückgenommen wurde.
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 31.07.2008 - III 71/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 31.07.2008 - III 71/05
- BFH, 07.10.2008 - VI B 90/08